Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der LPC Informatik GmbH
1. Lieferfristen
Die Lieferfristen der LPC Informatik GmbH (nachfolgend „Firma“ genannt) sind unverbindlich sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein fester Termin vereinbart wurde. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Kaufgegenstand das Haus verlassen hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. In jedem Fall werden Schadenersatzansprüche seitens der Käufer wegen Nichteinhalten von Lieferterminen wegbedungen.
2. Zahlungskonditionen
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto ab Erhalt der Rechnung. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Käufer ohne weiteres in Verzug. Bei Überschreitung der Zahlungstermine werden ohne besondere Mahnung Verzugszinsen in der Höhe von 10%pa berechnet. Die Mahngebühren belaufen sich auf CHF 30.-- pro Mahnung. Zugleich werden die anfallenden Inkassospesen in Rechnung gestellt.
3. Rücktritt
Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Käufers, oder falls Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist die Firma auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele nach ihrem Ermessen berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlung abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Ware unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche zu verlangen. Sämtliche mit dem Vorgehen der Firma anfallenden Kosten trägt der Käufer. Im Falle des Vertragsrücktrittes behält sich die Firma vor, die gelieferten Geräte unverzüglich zurückzufordern. Art. 214 Abs. 3 OR).
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur gänzlichen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der LPC Informatik GmbH. Die Firma ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen und bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern (Art. 214 Abs.3 OR). Der Käufer gibt der Firma hiermit das ausdrückliche Einverständnis, diese Eintragung zu verlangen.
5. Gewährleistung / Haftung
Die Firma gewährt dem Käufer einzig diejenige Garantie, die Ihr gegenüber dem Hersteller im Zeitpunkt der Mängelrüge noch zusteht und ab diesem Zeitpunkt noch rechtsgenüglich beim Hersteller geltend gemacht werden kann. Jegliche anderweitige Gewährleistung und Garantie wird im Rahmen des Gesetzes wegbedungen.
Jegliche Haftung der Firma und ihrer Hilfspersonen, insbesondere für mittelbaren und unmittelbaren Schaden sind ausgeschlossen. Zudem lehnt die Firma jegliche Haftung für Datenzerstörung und –verlust bei der Behebung von Mängeln ab. Garantiezusicherungen von Herstellern (der Ware beiliegende Garantiekarten, etc.) begründen keinen Anspruch des Käufers gegen die Firma.
6. Rückbehalt des Kaufpreises und Verrechnung
Die Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt den Käufer nicht, den Kaufpreis zurückzubehalten. Die Verrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen.
7. Ausschluss
Anderslautende allgemeine und / oder vertragliche Bedingungen gelten nur, wenn Sie von der Firma schriftlich anerkannt sind. Werden anders lautende Bedingungen in der Bestellung genannt, so verpflichten sie die Firma nicht ohne deren ausdrückliche schriftliche Anerkennung.
8. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Rheinfelden. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung.